Ihre Sicherheit
Nachfolgend möchten wir Ihnen gern die wichtigsten Punkte aufzeigen, die Ihnen bei einer Zusammenarbeit mit uns eine hohe Sicherheit gewährleisten:
Wir haben keinen Zugriff auf Ihr Vermögen
Ihr Konto und Depot bei der Bank lautet auf Ihren Namen. Nur Sie sind verfügungsberechtigt und können Einzahlungen und Entnahmen vornehmen. Wir erhalten als Vermögensverwalter lediglich eine so genannte Transaktionsvollmacht, die uns berechtigt, der Bank gegenüber verwaltende Maßnahmen wie Käufe, Verkäufe, Terminsachen etc. vorzunehmen.
Volle Verfügungsgewalt
Sie bleiben selbstverständlich Herr über Ihr Vermögen. Änderungen in Ihren Anlagewünschen werden wir umgehend ausführen. Sie können über Ihre Einlagen jederzeit ganz oder teilweise verfügen. Irgendwelche Festlegungs- oder Kündigungsfristen gibt es bei uns nicht.
Permanente Überwachung Ihres Portfolios
Mit Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrages werden wir Ihr Portfolio in unsere permanente Überwachung einbeziehen. Sie können entspannt den schönen Dingen des Lebens nachgehen. Sollten Anpassungen durch entsprechende Marktverhältnisse erforderlich sein, werden wir diese umgehend für Sie vornehmen.
Volle Transparenz
Bei einer Vermögensverwaltung handelt es sich um keine „Blackbox“. Sie erhalten umgehend nach Geschäftsabschluss die Originalabrechnung der Bank, wir erhalten eine entsprechende Kopie für die Kontrolle. Darüber hinaus erstellen wir für Sie vierteljährlich einen Depotbericht mit der genauen Entwicklung Ihres Portfolios und der Offenlegung sämtlicher Kosten und Gebühren. Sollten zwischenzeitlich Kursverluste auftreten, werden wir Sie umgehend informieren, sobald eine vorher festgelegte Schwelle unterschritten wird. Selbstverständlich können Sie täglich Ihren Vermögensstand bei uns abfragen.
Anlegerschutz: Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken
Wir arbeiten ausschließlich mit Banken zusammen, die dem Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken angehören. Ihre Depotwerte sind zudem Sondervermögen, die selbst im unwahrscheinlichen Fall einer Bankinsolvenz nicht unter deren Konkursmasse fallen.