Businesstalk am Kudamm – Christian Mallek im Interview über Negativzinsen, Verbraucherschutz sowie Aufgabe unabhängiger Vermögensverwalter.

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Christian Mallek ist Geschäftsführer der SIGAVEST Vermögensverwaltung GmbH. Mit ihm sprechen wir über Negativzinsen, Verbraucherschutz sowie Aufgabe unabhängiger Vermögensverwalter.

Was sind Negativzinsen und warum gibt es sie?

Christian Mallek: Als Negativzinsen bezeichnet man die Zinsen, die ein Anleger für sein Guthaben auf seinen Konten an die jeweilige Bank oder Sparkasse bezahlen muss. Was lange Zeit als undenkbar galt, wurde bereits 2014 sehr vereinzelt und bei sehr hohen Bankguthaben eingeführt. Schuld ist die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), die mittlerweile einen Zinssatz von 0,5% berechnet, wenn Banken oder Sparkassen überschüssige Gelder bei ihr parken. Damit möchte sie verhindern, dass Gelder gehortet und angespart werden, anstatt sie in den Wirtschaftskreislauf zu leiten. Ebenso soll mit diesem Vorgehen auch ein gewisser Druck auf die Geschäftsbanken ausgeübt werden, ihrer Funktion als „Katalysator“ zwischen Anlegern und Kreditnehmern gerecht zu werden, also die Einlagen ihrer Kunden als Kredite weiterzureichen.


Warum berechnen einige Banken ihren Kunden Negativzinsen?

Christian Mallek: Wenn nun die Banken selbst für überschüssige Gelder 0,5% Zinsen an die EZB zahlen müssen, stellt sie das natürlich vor einige Probleme. Um nicht draufzahlen zu müssen, gehen mittlerweile viele Geldinstitute dazu über, die ihnen in Rechnung gestellten Negativ- oder Strafzinsen an ihre Kunden weiterzuleiten.


Die Debatte um „Strafzinsen“ wird intensiv geführt. Wer muss eigentlich Negativzinsen zahlen und warum?

Christian Mallek: Mittlerweile berechnen die meisten Kreditinstitute diese Negativzinsen von ihren Kunden. Aktuellen Erhebungen zufolge sind das rund 380 Banken und Sparkassen. Allerdings haben die meisten Kreditinstitute auch (noch) einen Freibetrag eingeräumt, bis zu dem keine Negativzinsen fällig werden. Lag dieser Freibetrag vor einiger Zeit noch bei fast einheitlichen 100.000 Euro, so wird diese Summe immer weiter reduziert. Zuletzt machte die Direktbank ING von sich Reden, indem sie ankündigte, den Freibetrag auf 50.000 Euro zu halbieren. Es gibt aber auch schon vereinzelte Volksbanken und Sparkassen, bei denen der Freibetrag auf 10.000 Euro gesunken ist oder gar ganz gestrichen wurde.


Gibt es politischen Widerstand gegen einen Negativzins?

Christian Mallek: Politisch dürfte es schwer werden, den Banken diesbezüglich Vorschriften zu machen, denn immerhin entstehen diesen ja tatsächlich erhebliche finanzielle Belastungen für die Verwahrung von Einlagegeldern. Aus dem linken Lager ist immer mal wieder die Forderung zu hören, die Bundesregierung müsse dem einen Riegel vorschieben. Nur darf man bei allem nicht vergessen, dass diese Niedrig- oder Minuszinsphase nicht von den Banken hervorgerufen wurde und sogar deren Geschäftsmodelle erheblich beeinträchtigt. Die Politik profitiert übrigens selbst auch von den Entscheidungen der EZB, denn so können sich Länder zu Nullzinsen verschulden oder erhalten, wie im Falle der Bundesrepublik Deutschland, sogar noch Zinsen für neue Schulden.


Banken waren in den vergangenen Jahren aktiv, wenn es darum ging, neue Entgelte zu erschaffen. Gibt es einen Verbraucherschutz, bzw. wie kann die Einzelperson sich vor Negativzinsen schützen?

Christian Mallek: Verbraucherschützer kritisieren natürlich diese Regelungen der Banken und gehen auch gerichtlich dagegen vor. Jüngst urteilte das Landgericht Leipzig jedoch, dass Negativzinsen auf Girokonten für Neukunden und Bestandskunden, die das Kontomodell wechseln, zulässig seien. Eine Klage gegen Verwahrentgelte, wie Negativzinsen auch kreativ genannt werden, wurde gegen die Sparkasse Vogtland abgewiesen. Anleger sollten sich dieser Tatsache stellen und auch nicht davon ausgehen, dass das Zinsniveau in absehbarer Zeit wieder steigen wird. Einzelpersonen können sich natürlich vor Negativzinsen schützen, indem sie ihre erforderlichen liquiden Mittel auf mehrere Banken verteilen und so jeweils die noch geltenden Freibeträge ausnutzen. Liquide Mittel, die jedoch auf absehbare Zeit nicht benötigt werden, sollten aber ohnehin nicht dauerhaft auf Tagesgeldkonten geparkt werden, da durch die Inflation selbst ohne Negativzinsen ein Vermögensschwund entsteht. Hier ist man gut beraten, wenn man sich die Zeit nimmt und mit einem unabhängigen Vermögensverwalter oder Finanzplaner seine persönliche Situation beleuchtet und gemeinsam eine Strategie erstellt, die zu einem realen Vermögenswachstum oder zumindest -erhalt führt. Entsprechende Adressen kann man beispielsweise beim Verband unabhängiger Vermögensverwalter (VuV) abfragen.

Herr Mallek, vielen Dank für das Gespräch!

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